Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ist durch den Gesetzgeber geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht. Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Kostenfrage vorab.
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Prozesskostenhilfe
Der Staat soll hilfsbedürftige Personen besonders unterstützen. Den Zugang zu einem Gericht zu ermöglichen, gehört dazu, damit Sie sich gegen unrechtmäßige Forderungen anderer Personen oder rechtswidriger Akte wehren können oder Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen können. Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich jeder beantragen. Gerne helfe ich Ihnen dabei weiter.
Antragsformular auf Prozesskostenhilfe 1
1 Antragsformular via www.justiz.de
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Erkundigen Sie sich am besten vorab, welche Rechtsgebiete und Fälle durch Ihre Versicherung abgedeckt werden.